Herzlich
Ihr erster Termin bei uns
Straßenschuhfreie Praxis
Aus hygienischen Gründen sind wir eine schuhfreie Praxis. Bei Bedarf können Sie sich oder Ihrem Kind Socken oder Hausschuhe mitbringen.
Verordnung
Eine logopädische Diagnostik und Therapie erfolgt nur auf ärztliche Verordnung. Folgende Ärzte können eine Verordnung ausstellen: Allgemeinmediziner/Hausärzte, Kinder- und Jugendmediziner, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Fachärzte für
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Neurologen sowie Internisten. Die Verordnung ist nach Ausstellung 28 Tage gültig.
Bitte lassen Sie die Verordnung erst nach erfolgter Terminabsprache ausstellen.
Kostenübernahme
Die Kosten für eine logopädische Therapie trägt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse. Bei Kindern unter 18 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten komplett.
Patienten ab dem 18. Lebensjahr tragen 10 % der Therapiekosten zzgl. der Rezeptgebühr von 10 €.
Therapie
Die Therapie erfolgt regelmäßig 1–2 Mal pro Woche und dauert in der Regel 45 Minuten.
Termineinhaltung
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um telefonische Absage mindestens 24 Stunden vorher. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen können wir die Therapieeinheit nicht anderweitig belegen und nicht mit der
Krankenkasse verrechnen. Daher müssen wir Ihnen die Einheit privat in Rechnung stellen.
Das sind derzeit € 67,93 ,- (bei 45 Minuten Behandlungsdauer).
Bei kurzfristigen Erkrankungen haben Sie die Möglichkeit ein ärztliches Attest vorzulegen. Dann entfällt die Rechnung aus Kulanz.
Werden Termine regelmäßig nicht wahrgenommen behalten wir uns vor den Therapieplatz anderweitig zu vergeben.
Privatrezepte
Therapien für Privatpatienten und Beihilfeberechtige rechnen wir mit dem Faktor 1,6 ab. Dies entspricht derzeit einem Stundenhonorar von €108,68 ,-
Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn über die anteilige Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse und den sich daraus für Sie ergebenden Eigenanteil an den Behandlungskosten.